Rechtsprechung
   LG Bochum, 13.07.2021 - 10 S 9/21   

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https://dejure.org/2021,41504
LG Bochum, 13.07.2021 - 10 S 9/21 (https://dejure.org/2021,41504)
LG Bochum, Entscheidung vom 13.07.2021 - 10 S 9/21 (https://dejure.org/2021,41504)
LG Bochum, Entscheidung vom 13. Juli 2021 - 10 S 9/21 (https://dejure.org/2021,41504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Voreiliger Rücktritt von der Flusskreuzfahrt - Kundin muss Stornogebühr zahlen, weil sie das Corona-Infektionsrisiko zu früh als zu hoch bewertete

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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 142/15

    Zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt

    Auszug aus LG Bochum, 13.07.2021 - 10 S 9/21
    Genannt werden mithin ausschließlich Ereignisse, die nicht der Sphäre einer der Vertragsparteien zuzuordnen sind, sondern von außen auf die Lebensverhältnisse der Allgemeinheit oder einer unbestimmten Vielzahl von Personen einwirken (vgl. BGH, NJW 2017, 2677).

    Demgegenüber bestehen entsprechende Ersatzansprüche dann, wenn eine Partei aufgrund eines Umstandes vom Vertrag zurücktritt, der in ihrer Risikosphäre liegt, so z.B. wenn der Reiseveranstalter ein notwendiges Betriebsmittel verliert oder der Reisende die Reise aufgrund von Krankheit nicht antreten kann (vgl. BGH, NJW 2017, 2677).

  • AG München, 27.10.2020 - 159 C 13380/20

    Rücktritt von Kreuzfahrt nicht kostenfrei

    Auszug aus LG Bochum, 13.07.2021 - 10 S 9/21
    Ob sich dieser Wahrscheinlichkeitsgrad, wie teilweise vertreten wird, auch auf ein in jeder Hinsicht höchst dynamisches Pandemiegeschehen übertragen lässt, erscheint zweifelhaft, kann aber letztlich dahinstehen, denn das Vorliegen einer Pandemie ist für sich genommen nicht ausreichend, um ohne weiteres einen Rücktritt von einer Pauschalreisen zu jedem Zeitpunkt, insbesondere weit vor dem Reiseantritt, ohne Anfall von Entschädigungszahlungen zu rechtfertigen (vgl. AG München, Urteil vom 27.10.2020 - 159 C 13380/20).
  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise

    Auszug aus LG Bochum, 13.07.2021 - 10 S 9/21
    Dabei genügt es, wenn hierfür eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht; es muss nicht überwiegend wahrscheinlich sein, dass sich das Risiko verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2002 - X ZR 147/01; Harke, in: beckGK, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.05.2021, § 651h Rn. 47); so kann beispielsweise bei extremen Wetterlagen eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 25 Prozent bereits ausreichend aus, um eine entsprechende Gefährdungsprognose zu bejahen (vgl. BGH, a.a.O.).
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